Steigt die Anzahl bedrohlicher Kommentare oder E-Mails aus dem Netz, fühlen sich viele Menschen auch in der realen Welt bedroht. Wer Stalking zur Anzeige bringen will, braucht dafür aber bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise. Erste Anlaufstelle wäre hier eine Detektei!
Was genau ist Stalking?
In facettenreicher Vielfalt ist Stalking eine Form der Belästigung und Bedrohung, die leider kaum anhand einzelner Taten nachgewiesen werden kann. Gestalkte leiden unter einem permanenten Gefühl der unsichtbaren Bedrohung.
Stalking ist eine vergleichsweise neue Straftat, die im Vergleich zu Raub, Totschlag oder Erpressung erst in jüngster Vergangenheit auch in der Rechtsprechung Beachtung findet. Im StGB (Strafgesetzbuch) wird dabei § 238 angewendet, der sich mit der sogenannten Nachstellung befasst. Hier wird ein „beharrliches“ Verhalten in folgenden Varianten als strafrechtlich relevant betrachtet. Dazu muss der vermeintliche Täter in unbefugter, beharrlicher die Lebensgestaltung der Geschädigten beeinträchtigen durch
- Aufsuchen räumlicher Nähe.
- Telekommunikation in div. Formen oder über Dritte Kontakt suchen.
- das Verwenden personenbezogener Daten des Opfers Waren und Dienstleistungen zu bestellen.
- das Verwenden personenbezogener Daten Dritte zur Kontaktaufnahme zu veranlassen.
- Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit, der Freiheit oder des Lebens.
Nun ist sowohl beim Stalking in der realen Welt und insbesondere im Cyber-Space oft nur schwer nachzuweisen, welcher Täter tatsächlich hinter den vielfältigen Bedrohungen steckt. Wo auch in München der Polizei und Staatsanwaltschaft ohne stichhaltige Beweise die Hände gebunden sind, kann eine Detektei in München Betroffenen von Stalking dabei helfen, stichhaltige Beweise zu sammeln und zu dokumentieren.
Woran erkennt man Stalking?
Jeder Bürger hat zunächst einmal das Recht, sich selbst bei einem leisen Stalking-Verdacht an seine Polizeidienststelle zu wenden. Hier können die Behörden erste Hinweise und Tipps geben, wie sich Betroffene wieder sicherer fühlen können.
In den meisten Fällen kennen sich Opfer und Täter im Rahmen von Stalking. Ehemalige Partner, Arbeitskollegen oder anderweitig bekannte Personen können hier durch große Aufdringlichkeit oder Rachegefühle auffällig werden.
Betroffenen wird geraten, schon erste Verdachtsmomente ernst zu nehmen. Man sollte Angehörige, Familienmitglieder informieren und sich emotionalen Beistand holen. Keinesfalls sollten Betroffene sich selbst heldenhaft in Gefahr begeben. Eine gute Orientierung bieten auch die Informationen der Polizei-Beratung rund um das Thema Stalking.
Wer von Stalking analog oder digital betroffen ist, der sollte sich auch psychologische Unterstützung suchen. Neben niedergelassenen Psychologen und Psychiatern, bei denen häufig keine Termine frei sind, können auch Opferorganisationen wie der Weiße Ring Hilfe und Unterstützung bieten. Darüber hinaus sollten Betroffene regional nach Selbsthilfegruppen suchen, um die Last nicht allein tragen zu müssen. Auch die Polizei empfiehlt regional Organisationen, welche hilfreich zur Seite stehen können. Opfer sollten sich nicht nur zurückziehen. Ausflüge mit guten Freunden oder ein Tag im Wellness-Hotel können dabei helfen, wieder neue Kraft zu schöpfen.
Welches Strafmaß erwartet Stalker?
Das Strafmaß richtet sich in Prozessen nach den Auswirkungen und der Schwere der Taten. Hier können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren im Urteil verkündet werden. Betroffene sollten nach ausführlicher Dokumentation und Rücksprache mit einem Anwalt und der Polizei einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Ohne eine solche Anzeige werden nur Fälle mit großem öffentlichem Interesse von den Justiz-Behörden verfolgt.
Um in so einem Prozess ausreichend viele, stichhaltige Beweise für eine Verurteilung zu haben, sollten Betroffene folgende Maßnahmen ergreifen:
- Dokumentation aller Anrufe und Nachrichten
- Aufbewahrung und Ausdruck von Briefen und E-Mails
- Speicherung von SMS und Nachrichten aus Messenger-Diensten
- Sicherung von Posts und Kommentaren auf Social-Media-Plattformen
- Führen eines Tagebuches
- Fotografieren von Sachbeschädigungen oder anderen, sichtbaren Skurrilitäten
Da Betroffene von Stalking einer starken psychischen Belastung ausgesetzt sind, kann es hilfreich sein, eine Detektei als Unterstützung zu beauftragen. Hier kann der Stalker sowohl den Gang zum Anwalt als auch zur Polizei mitbekommen.
Wo liegen die Besonderheiten beim Cyber-Stalking?
Der Online-Stalker taucht weder hinter dunklen Ecken auf noch beschädigt er das Eigentum seiner Opfer. Im Internet sieht die Bedrohungslage vollkommen anders aus als in der analogen Welt, ist aber deshalb nicht weniger bedrohlich.
Der Stalker verfolgt, überwacht, bedroht und belästigt sein Opfer in der digitalen Welt. Social-Media-Plattformen, Hass-Mails oder auch korrumpierende Beiträge in eher beruflichen Netzwerken sind hier die häufigsten Formen des Stalkings. Durch den Einsatz von Spy-Ware auf dem eigenen Rechner oder Smartphone kann ein Opfer sogar vollständig überwacht werden.
Auch Cyber-Stalking fällt im Strafrecht unter § 238 StGB, wobei die Beweisführung häufig noch schwieriger ist. Lässt sich allerdings die Installation von Spyware nachweisen, greift § 202. Dieser Paragraph reguliert die Voraussetzungen und Strafen für das Ausspähen von Daten. Die Nachweise fallen für den rein privaten Nutzer des Internets allerdings oft sehr schwer und auch Behörden wie die Polizei dürfen nicht einfach auf bloßen Verdacht hin die Geräte des Verdächtigten überprüfen.