Sonntag , November 8 2026
Home / Bauen / Hauskauf bei Bestandsimmobilien: Augen auf bei Mängeln!

Hauskauf bei Bestandsimmobilien: Augen auf bei Mängeln!

Gebrauchte Häuser haben Schönheitsfehler und Mängel. Viele Käufer merken das erst nach dem Einzug und fragen sich dann: Muss das nicht noch der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, meint dazu der Verband Privater Bauherren (VPB), nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Formulierungen wie „gekauft wie besehen“ deuten darauf hin. Eine Gewährleistung für etwaige Mängel gibt es dann nicht.

Hauskauf
Wer ein Haus kauft kann von Verkäufer einiges erwarten!

Juristen haben dazu einen flotten Spruch: „Augen auf: Kauf ist Kauf!“ Auf offensichtliche Mängel wie feuchte Wände beispielsweise muss der Verkäufer nicht hinweisen, sie sind ja zu sehen. Allerdings muss der Eigentümer Fragen offen und ehrlich beantworten. So darf er ihm bekannte – erhebliche – Mängel im Vorfeld auch nicht verschweigen, sondern muss sie ungefragt offenbaren.

Was sind genau ‚erhebliche Mängel‘?

Erhebliche Mängel sind so gravierend, dass sie den Käufer vom Kauf abhalten könnten. Dazu zählen beispielsweise Asbest im Haus oder Befall mit echtem Hausschwamm. Das setzt aber natürlich voraus, dass der Verkäufer selbst die Probleme kennt. Mancher, der ein ererbtes Haus verkauft, hat keine Ahnung, was sich darin verbirgt. Verschweigt der Käufer wider besseres Wissen schwerwiegende Probleme, handelt er arglistig, und kann sich dann nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Der Käufer kann dann nachträglich die Beseitigung der Mängel vom Verkäufer verlangen. Im Extremfall kann der Käufer den Hauskauf rückabwickeln. Das ist allerdings ein mühsamer Weg. Er kostet Zeit und endet häufig vor Gericht, weil der Käufer dem Verkäufer Arglist nachweisen muss, was nicht immer ohne Weiteres gelingt. Besser ist vorbeugen: Käufer sollten sich bei der Besichtigung der Immobilie vom unabhängigen Bausachverständigen begleiten lassen.

Privates Bauen Verbraucherschutz

Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie. Das ist wichtig, denn in keiner Branche gibt es so viel Inkompetenz wie in der Baubranche. Dies liegt in erster Linie natürlich auch an den fehlenden oder gar nicht ausgebildeten Arbeitskräften.

LESETIPP

Hauskauf in Pullach: Warum der Grundriss allein wenig verrät

Wie wird aus einem geplanten Haus ein persönliches Zuhause? Am Beispiel zweier neuer Häuser in Pullach erklärt Anne-Katrin Heger, worauf sie bei Raumaufteilung, Materialien und Ausstattung achtet – und wo Käufer mitgestalten können.

Sophia Lauton 360° Crafted: Ein teures Sofa macht noch kein Zuhause

Ein teures Sofa macht noch kein Zuhause. Sahar Essmann, CEO von Sophia Lauton, erzählt, was Räumen Persönlichkeit gibt, warum beim Renovieren nicht alles weichen muss und welche Entscheidung man früh treffen sollte.