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Rechtssicherheit in Unternehmen: 7 Fragen an den Münchner Rechtsanwalt Michael Voltz

Heutzutage gibt es kaum noch ein Unternehmen, welches auf das Internet verzichten kann. Mit der Corona-Krise mussten viele traditionelle Händler vom „Ladengeschäft“ auf „Online Shop“ oder Click and Collect-Angebote umstellen, um wirtschaftlich zu überleben. Vielen ist auch klar, dass selbst nach dem Lockdown mehr Internet-Services geboten werden müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Neben all den IT-technischen Herausforderungen ergeben sich aber auch eine Menge juristische Hausaufgaben. Viele Unternehmer werden beim Go-online mit unzähligen Gesetzen, Vorgaben der EU und Urteilen konfrontiert. Hinzu kommen etwaige Risiken teurer Abmahnungen von Wettbewerbern oder Abmahnvereinen. Immer wieder fragen uns Leser, wie wichtig für die unternehmerischen Tätigkeiten im Internet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen sind, welche Bilder man verwenden darf oder wie eine Marke angemeldet wird.

Daher haben wir uns mit Rechtsanwalt Michael Voltz aus München für ein Interview getroffen, der sich in seiner Kanzlei auf die Themen Wettbewerbsrecht und Onlinerecht spezialisiert hat.

Rechtssicherheit in Unternehmen
Mehrmals pro Jahr lädt Rechtsanwalt Michael Voltz zu traditionellen Unternehmer-Kanzlei-Gesprächen, welche durch die Pandemie derzeit reduziert als Webinare stattfinden. Mehr Informationen dazu auf der Kanzlei-Onlineseite!

Rechtssicherheit in Sachen Onlineauftritt und E-Commerce

1. Der Weg beim Go-Online ist noch nicht so einfach wie man weitläufig denkt. Domain Reservierung, Markenanmeldung, AGB, regelmäßige Änderungen bei Datenschutz und Cookie Regelungen – wo sehen sie aus ihrer Erfahrung denn die wesentlichen rechtlichen Fallstricke – auf dem Weg von der Idee bis zum Go-Online und bis man dann tatsächlich erfolgreich und sicher online ist?

Rechtsanwalt Michael Voltz: ‚Das beginnt schon bei der Namensfindung. Im Internet weitet sich mein Verkaufsgebiet aus. Regional mag der Name meines Geschäftes einzigartig sein. Überregional und landesweit muss ich unter Umständen Namensrechte Dritter beachten. Auf eingetragene Markenrechte gilt das aber immer.

Viel wichtiger als die Namensfindung und Auswahl einer passenden Internetdomain ist es, sich mit den gesetzlichen Vorgaben im Fernabsatz, also im Online-Handel, vertraut zu machen. Da gibt es eine Menge an Informationspflichten zum Angebot selbst, aber auch zur korrekten Preisangabe.‘

2. Benötige ich überhaupt AGB für meinen Online-Shop und kann ich mir solche auch aus dem Internet herunter laden? Welche Gefahren lauern?

Rechtsanwalt Michael Voltz: ‚Zunächst, Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Vertragsbedingungen. Im Online-Handel unterliegt der Händler gesetzlichen Vorgaben. So muss er seine Kunden zum Beispiel darüber informieren, wie der Vertragsschluss im Internet zustande kommt, wie der Kunde Eingabefehler korrigieren kann, auf welche Weise er bezahlen kann, usw. All das regelt der Händler am einfachsten in seinen AGB.

Zwar ähneln sich, gerade im Online-Handel, die Formulierungen einzelner AGB-Klauseln. Gleichwohl unterliegen sie grundsätzlich, genau wie alle anderen Sprachwerke, dem geltenden Urheberrecht desjenigen, der sich die AGB ausgedacht hat.

Außerdem, nur weil die AGB eines Wettbewerbers plausibel klingen, müssen diese nicht rechtskonform sein. AGB müssen vollständig sein und nicht zuletzt auf den konkreten Online-Shop passen. In einem solchen Fall drohen also nicht nur Schadensersatzansprüche des in seinen Rechten verletzten Urhebers, sondern auch teure Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände.‘

Urheber- und Nutzungsrechte bei Bildern oft verletzt

3. Was kann passieren, wenn ich ein Bild von jemand anderem z. B. auf Instagram finde und in meinem Shop verwende?

Rechtsanwalt Michael Voltz:Wie jedes andere Foto unterliegen natürlich auch die Bilder, die jemand auf seinen Social Media Kanälen postet, dem Urheberrecht des Fotografen. Man darf solche Bilder auf dem jeweiligen Kanal zwar teilen. Ohne Zustimmung des Rechteinhabers dürfen sie aber nicht einfach für andere Zwecke verwendet werden.

Vorsicht ist auch immer geboten, wenn man Produktfotografien für identische Produktangebote von einem Mitbewerber übernehmen möchte. Diese stammen nämlich sehr oft nicht vom Hersteller, sondern wurden von dem Mitbewerber selbst angefertigt.

Einfachen Abbildungen fehlt zwar oft die für eine Werkeigenschaft erforderliche Schöpfungshöhe. Die Abbildungen sind aber auch als Lichtbilder geschützt. Es drohen also auch hier urheberrechtliche Abmahnungen des Fotografen bzw. desjenigen, dem der Fotograf die Nutzungsrechte an seinen Lichtbildern übertragen hat.‘ 

Gewinnabschöpfungsanspruch durch unkorrekte Texte

4. Mein Wettbewerber ärgert mich die ganze Zeit. Darf ich öffentlich sagen, dass meine Produkte besser sind als seine?

Rechtsanwalt Michael Voltz: ‚Die Vorteile der eigenen Produkte darf man natürlich hervorheben. Im Gegensatz zu Werturteilen (z.B. „das beste Eis der Stadt“ sind Tatsachenbehauptungen nachprüfbar und müssen daher auch der Wahrheit entsprechen.

Vorsicht ist darüber hinaus immer dann geboten, wenn ich mit Selbstverständlichkeiten werbe. Solche Aussagen sind nämlich meistens wettbewerbswidrig. Die Werbung elektronischer Artikel mit den „CE“-Zeichen ist z.B. so ein Fall. Denn ohne das Zeichen dürfen diese schon gar nicht in den Handel gelangen. Auch hier drohen teure Abmahnungen durch Mitbewerber, die darüber hinaus auch einen Gewinnabschöpfungsanspruch durchsetzen können.‘

5. Sie sind ja auch Spezialist im Datenschutz. Darf ich meinen Kunden bzw. Interessenten eigentlich einen Newsletter schicken (ohne dass sie gezielt einverstanden sind)?

Rechtsanwalt Michael Voltz: ‚Im Wettbewerbsrecht gibt es eine Ausnahmevorschrift, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der Erfassung seiner E-Mail-Adresse dahin gehend informiert bzw. belehrt wurde, dass seine E-Mail-Adresse gespeichert und für eigene Angebote des Anbieters genutzt werden kann und der Kunde dem nicht widersprochen hat. Datenschutzrechtlich greift diese Ausnahme aber nur dann, wenn der Kunde außerdem entsprechend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. In diesem Ausnahmefall darf dem Kunden auch ohne konkrete Bestellung ein Newsletter zugeschickt werden. Der Händler darf darin aber nur eigene Produkte bewerben, die denen entsprechen, für die sich der Kunde bei ihm registriert hat.

Davon abgesehen ist für den Erhalt von Newslettern erforderlich, dass der Empfänger zugestimmt hat, was der Versender nachweisen können muss. Er benötigt also stets das so genannte Double Opt-In.!‘

Die Kanzlei befindet sich sehr zentral in einem wunderschönen Altbau im Herzen Schwabings, nur wenige Meter von der Münchner Freiheit entfernt.
Die Kanzlei befindet sich sehr zentral in einem wunderschönen Altbau im Herzen Schwabings, nur wenige Meter von der Münchner Freiheit entfernt.

6. Rechtssicherheit im Unternehmen beginnt bereits bei den unternehmerischen Entscheidungen – wie kann das Ihre Kanzlei abbilden?

Rechtsanwalt Michael Voltz: ‚Mein beruflicher Weg führte mich über die Arbeit als Unternehmensjurist zur eigenen Kanzlei, war also geprägt durch einen hohen Anteil an Beratungen. Rechtssichere Geschäfte aufzubauen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden gehören zur Kanzlei-Philosophie. Die Auseinandersetzung vor Gericht stellt nicht zwingend die sinnvollste Lösung eines Konfliktes dar. In jedem Fall stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei an der Münchner Freiheit nicht erst zur Verfügung, wenn ein Rechtsstreit unausweichlich geworden ist, sondern im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen. Aber auch, wenn man eine Abmahnung oder Einstweilige Verfügung erhält oder sich ein Konkurrent wettbewerbswidrig verhält, kann man sich an mich wenden, um schnell einen fundierten Rat zu erhalten. Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt auf dem Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht.‘

7. Ist die beliebte Googlesuche bei Rechtsproblemen in Ihren Augen ratsam?

Rechtsanwalt Michael Voltz: ‚Wir alle kennen das: Wenn es im Hals kratzt, dann bemühen wir die Google-Suche und befürchten nach Auswertung der Ergebnisse, an welchem Krebsgeschwür wir vermutlich leiden. Erst der Arzt wird uns eine echte Diagnose erstellen.

Bei der Suche nach rechtlichem Rat ist es oft nicht anders. Die Qualität der Antworten bleibt fragwürdig, weil sie nicht auf der Grundlage einer individuellen Beratung erfolgt. Ich rate Unternehmern bei juristischen Fragestellungen nicht selbst herum zu doktern und nicht Zeit und Geld zu verlieren, sondern frühzeitig einen Fachmann zu konsultieren. Sie haben ja auch einen Steuerberater und schneiden sich in der Regel, außer corona-bedingt, nicht selber die Haare. Etwas zu retten wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist meist aufwändiger. Und nicht zuletzt „Im Recht und im Golf sollst Du die Ruhe bewahren…“ mein Lieblings-Hobby-Spruch!

Mehr Informationen über die Kanzlei unter www.wettbewerbsrecht-münchen.de

Rechtsanwalt Michael Voltz

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