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Die teuersten Fehler beim Immobilienkauf

Egal ob man neu baut oder auf eine Bestandsimmobilie zurück greift, wenn man nicht aus dem Immobiliensektor kommt kann man echt viele Fehler machen! Bei den heutigen Preisen können diese Fehler sehr teuer werden. Die populärsten Irrtümer fassen wir hier nicht nur zusammen. Wir erweitern diese Seite automatisch, wenn es wieder etwas Neues gibt!

Ob Haus oder Wohnung - diese Fehler beim Immobilienkauf sollte man als Eigenheimer vermeiden!
Ob Haus oder Wohnung – diese Fehler beim Immobilienkauf sollte man als Eigenheimer vermeiden!

Geht die Firma pleite, nicht einfach selbst weiterbauen!

Geht während des Hausbaus die Baufirma pleite, dann ist das für viele Bauherren eine echte Katastrophe, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Mit der Insolvenz stockt das Bauvorhaben für mindestens sechs Monate. Ursache für die lange Verzögerung ist das Insolvenzverfahren, das bestimmte Schritte und Fristen vorgibt. Bauherren, die in das Insolvenzverfahren ihres Schlüsselfertiganbieters hineingezogen werden, haben schlechte Karten, so die Erfahrung des VPB. Denn bis entschieden ist, ob weitergebaut werden kann, vergeht viel Zeit, in der der Bauherr oft nichts tun darf, außer zu warten. Auch aus dem Vertrag kommt er im Normalfall nicht heraus. Auf keinen Fall darf er einfach selbst weiterbauen. Bauen die angehenden Hausbesitzer doch auf eigene Faust weiter, kann der Insolvenzverwalter von ihnen Schadensersatz verlangen, denn sie nehmen damit ja der Baufirma die Möglichkeit, den Bau eventuell doch noch selbst vertragsgemäß fertigzustellen. Der VPB rät deshalb: Kündigt sich eine Insolvenz an, dann geht Beratung klar vor Aktionismus!

Bei Zwangsversteigerungen auch nach Schulden fragen

Manche Zwangsversteigerungen gelten als Schnäppchenbörse. Vor allem Eigentumswohnungen, die unter den Hammer kommen, sind mitunter recht günstig. Kaufinteressenten sollten dabei aber nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen sie nicht nur die Rechte an der Eigentumswohnungswohnung, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Deshalb sollten sie sich vorab vom Verwalter sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigen lassen. Dort stehen wichtige Informationen über die Gemeinschaft, darunter der Verteilerschlüssel für die Kosten. Ob der Zuschlag ein Schnäppchen ist oder nicht, das hängt auch von den Vermögensverhältnissen der Gemeinschaft ab: Welche Rücklagen sind vorhanden? Und falls Sanierungen geplant sind: werden diese durch Sonderumlagen finanziert oder sind sie längst angespart? Aufschluss über den Zustand der Gemeinschaft geben die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen und die Jahresabrechnung.

Beim Altbaukauf an Nachrüstpflichten denken!

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Bestand kauft, der muss innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Übernahme den sogenannten Nachrüstpflichten nachkommen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Nachrüstpflichten sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschrieben. Demnach müssen die neuen Hauseigentümer spätestens zwei Jahre nach ihrem Einzug alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazu gehörigen Armaturen in ungeheizten Räumen dämmen. Außerdem müssen sie die jeweils obersten Geschossdecken dämmen. Damit meint der Gesetzgeber die Decke, die beheizten von unbeheiztem Raum trennt. Normalerweise sind das die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nicht ausgebauten Dachboden. Die neue Dämmung darf dabei einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Ausgetauscht werden müssen auch alle flüssig oder gasförmig befeuerten Heizkessel (außer Niedertemperatur- und Brennwertkessel), sobald sie 30 Jahre alt sind. Hat der Verkäufer einen Energieausweis speziell für den Verkauf anfertigen lassen, sollten darin die „Nachrüstpflichten“ ausdrücklich aufgeführt sein. Die Käufer müssen sie dann nur umsetzen. Das gilt auch für Erben, welche eine Immobilie übernehmen. Nichts nachrüsten müssen Hausbesitzer, die ihr Haus schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben und auch dessen Eigentümer waren. Der VPB rät allerdings auch Altbesitzern, sich mit den Nachrüstpflichten zu beschäftigen und sie freiwillig umzusetzen. Viele Maßnahmen lohnen sich und tragen zur Verringerung des CO2 Ausstoßes bei.

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