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Immobilieninvestment: 20 Eigentumswohnungen mit Tiefgarage

Etwas abgeschirmt und doch mitten in der Stadt: Der Münchner Stadtteil Ramersdorf wird als Tor zur Münchner Innenstadt bezeichnet. Hier kreuzen sich wichtige Verkehrsachsen wie Mittlerer Ring, Rosenheimer Straße und Autobahn München-Salzburg und viel Grün hat seinen Platz. Hier entstehen 20 Wohnungen, welche Investitionsobjekt oder Kapitalanlage sein können, denn die ImmoPreise beginnen hier bei ca. 266.500 €.

Neubauimmobilien eignen sich auch immer als Immobilieninvestment
Moderne Stadthausarchitektur! Fotocredit: neubaukompass.de

Gerade kompakte Wohnungsgrößen sind im Stadtgebiet stark gefragt. Ein privater Outdoorbereich ist zweitrangig, aber wenn man die Option hat, ist es ein i-Tüpfelchen, welches vielleicht bei der Vermietung zum Tragen kommt. Nur eine der 20 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen (Whg. 15) verfügen hier über einen privaten Outdoorbereich.

Parkett und Fliesen, Bad- und Sanitäreinrichtung, Türen und Fenster – alles stammt von bewährten Markenherstellern und gewährleistet so Werthaltigkeit und eine zukunftsstarke Qualität. Mehr Details dazu auf dem Immobilienportal neubaukompass.de!

Immobilieninvestment: Mietsteigerungen in Zukunft

Die Mieten haben auch hier längst ihren Zenit erreicht. Bei kleinen Wohnungen unter 50 qm wird sicherlich die Quadratmeter-Miete von 30 Euro in guten Lagen auch weiterhin bezahlt werden. Bei Wohnungen über 100 qm wird es schwerer. Die neue Gleichung ist hier: Je größer die Wohnung, umso niedriger die Durchschnittsmieten. Bei den größeren Wohnungen konkurriert der Mietpreis mit dem Selbsterwerb. Besonders schwierige Monate bei Vermietungen sind die Monate November bis Januar. Hier stagniert alles wegen Jahresurlaub, Jobwechsel oder Familientreffen. In der München-Peripherie steigen die Mieten seit Jahren langsamer als das Einkommen. Der Wertzuwachs ist für langfristige Anleger der Gewinn.

Kriterien für Luxuswohnungen

Immobilienexperten benennen zehn Kriterien als die entscheidenden Faktoren, ob eine Immobilie Top oder Flop ist. Deshalb sollte man immer eine Immobilie auf Lage, Himmelsrichtung, Verkehrslärm, Restaurants, Parkmöglichkeiten, Infrastruktur, öffentlicher Nahverkehr, Grünflächen, Naherholungswert und Grundwasserstand unter die Lupe nehmen. Nur wenn man 50 Prozent dieser zehn Kriterien mit positiv beantwortet, soll man sich die Immobilien im Detail ansehen!

Baugrundgutachten und neues Bauvertragsrecht

Wer ein Grundstück kauft, der sollte nicht nur auf die oberirdischen Qualitäten wie Lage, Preis und die nahegelegene, persönlich nötige Infrastruktur achten, sondern auch auf die unterirdischen Besonderheiten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Unter mancher Krume ticken nämlich unerwünschte Zeitbomben: Altlasten, Abfälle, Fels, drückendes Grundwasser oder tatsächlich Blindgänger aus dem letzten Weltkrieg. Je nach Beschaffenheit des Bodens muss das Grundstück zunächst eventuell saniert werden. Es liegt auf der Hand: Erst wenn die Besonderheiten des Baugrunds bekannt sind, können Bauherren adäquat planen lassen und Baufirmen auch seriös kalkulieren.

Aufschluss über den Boden gibt das Baugrundgutachten. Im Idealfall legt der Bauträger es vor dem Grundstückskauf vor. Für alle seit dem 1.1.2018 geschlossenen Verbraucherbauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Demnach müssen Baufirmen den Bauherren zu Beginn eine ausführliche Baubeschreibung übergeben. Darin müssen sich die Baufirmen auch zum Keller äußern – und, sofern es noch kein Baugrundgutachten gibt, auf diese Unwägbarkeit hinweisen. Nur: Erkennen Laien auch die Tragweite des Hinweises? Wer seine Baubeschreibung und den späteren Bauvertrag vor der Unterschrift vom unabhängigen Experten prüfen lässt, erfährt rechtzeitig, ob das Haus wegen unerkannter Bodenprobleme eventuell 20.000 Euro teurer wird oder nicht.

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 11/2020

Besonders der Energieausweis wird durch das GEG aufgewertet. Der Ausweis muss zusätzliche Angaben machen, speziell ein CO2-Äquivalent zur Klimaverträglichkeit des Gebäudes. Er muss auch Angaben enthalten zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen sowie die späteste Fälligkeit des nächsten Inspektionstermins. Makler müssen dafür sorgen, dass bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ein gültiger Energieausweis vorliegt. Bis zum 1.5.2021 dürfen Energieausweise nach altem Recht ausgestellt werden, um die EDV-Umstellung auf GEG-Recht zu ermöglichen. Käufer von Bestandswohnungen müssen sich nach Übergabe des Energieausweises beraten lassen, um Einsparpotenziale zu erkennen.

Wer noch auf Immobiliensuche in München ist, findet jede Woche auf unserem Stadtportal Neuigkeiten aus der Münchner Immobilien-Szene.

 

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