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Baucontrolling wichtiger denn je: Bauschäden durch falsche Baustoffe

Es sind alarmierende Beobachtungen, warum der Verband Privater Bauherren jetzt wie bei einer Sturmwarnung für alle Bauherren Alarm schlägt! Die dringende Empfehlung: Baucontrolling! Denn zu den bekannten Problemen im Schlüsselfertigbau (zum Beispiel  schlechte Planung, unqualifizierte Ausführende) müssen die Verbandsexperten zunehmend feststellen, dass bislang solide arbeitende Firmen falsche Bauprodukte einbauen. Die Ursache liegt im System: Die Baufirmen überwachen sich selbst. Folglich hängt die Qualität der Bauausführung stark von den Bauleitern vor Ort ab“, erläutert Dipl.-Ing. Norman Dietz. „Die Firmen stehen aktuell auch unter enormem Druck, sie müssen in kurzer Zeit viel bauen. Auch die Bauherren sind oft ungeduldig.“ Ein weiteres Problem stellen nach Ansicht von Norman Dietz auch eingespielte Teams dar: Bauleiter und Nachunternehmer arbeiten oft seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Das führt auch zu blindem Vertrauen.

Baucontrolling ist wichtiger denn je, damit es nicht vor Gericht landet!
Baucontrolling ist wichtiger denn je, damit es nicht vor Gericht landet!

„Wir erleben derzeit, dass viele Baufirmen falsche, nicht zugelassene Produkte verwenden“, weiß Dipl.-Ing. Norman Dietz, Bausachverständiger im Büro Hildesheim des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Das ist für uns besonders irritierend, weil es sich vielfach um ansonsten gute und sorgfältig arbeitende Unternehmen handelt.“ Der Experte weiß, dass die Produkte nicht mit Absicht falsch eingesetzt werden, sondern aus Unwissenheit. Für Bauherren läuft es allerdings aufs Gleiche hinaus. In ihrem Neubau werden nicht zugelassene Produkte verwendet, die nicht die geforderten und notwendigen Eigenschaften für ihren Einsatzbereich mitbringen und später gegebenenfalls zu Bauschäden führen können.

Neue Schwerpunkte beim Baucontrolling

„Probleme entdecken wir bei regelmäßigen Baustellenkontrollen überwiegend bei Bauwerksabdichtungen und Abdichtungsbändern für bodengleiche Fenster und Türen“, erläutert Norman Dietz. „Die Firmen verwenden mineralische Dichtschlämmen, die vom Hersteller so auch wortwörtlich benannt werden, die aber nicht die notwendigen Eigenschaften als Bauwerksabdichtung mitbringen. Zum Beispiel garantieren sie keine Rissüberbrückung, obwohl ihr Name das vermuten lässt. Erst bei der Überprüfung des technischen Merkblatts fällt auf, dass das Produkt für den gewählten Einsatzbereich, zum Beispiel als Bauwerksabdichtung, im Neubau gar nicht zugelassen ist.“ Umso gravierender findet es der Experte, weil genau die Prüfung auf Eignung eigentlich Pflicht des Fachunternehmens ist.

Neue Fehlerquellen

Ähnliches beobachtet der Experte bei Dichtbändern: „Viele Unternehmer setzen beispielsweise falsche EPDM-Dichtbänder ein, die gar nicht für den Außenbereich zugelassen sind.“ Die Abkürzung EPDM steht für Ethylen-Propylen-Dien-(Monomer)-Kautschuk. Dabei handelt es sich um einen gummielastischen Werkstoff nach EN 13956. Diese Dichtbänder, die etwa zum Abdichten von bodengleichen Fensterelementen benutzt werden, gibt es bereits seit den 1960er Jahren. Sie dienen als Alternative zur Dachpappe, sind stark dehnbar und bleiben auch bei extrem hohen oder sehr niedrigen Temperaturen auf Dauer elastisch.

Sachverständiger Dietz beschreibt das Problem wie folgt: „Viele Handwerker prüfen nicht, was sie einbauen. Mit oder ohne Aufdruck des Produktnamens wird die Eigenschaft des EPDM- Dichtbands anhand der schwarzen Farbe und der Dicke des Materials assoziiert. Das reicht aber zur Beurteilung nicht: Der Anwendungsbereich wird nur auf der Verpackung und dem technischen Merkblatt erläutert.“ Dort finden sich auch die entscheidenden Angaben, ob das EPDM- Dichtband überhaupt als Bauwerksabdichtung zugelassen ist. „Auch hier stehen die Bauunternehmen in der Pflicht, vorab die Eignung zu prüfen.“ Der Sachverständige kann die Liste lange fortsetzen.

„Die unabhängige Bau- und Qualitätskontrolle ist für private Bauherren heute also wichtiger denn je“, konstatiert der Sachverständige. „Zumal wir schon öfter festgestellt haben, dass tatsächlich bessere und sorgfältigere Handwerker eingesetzt werden, wenn die Bauherren ankündigen, dass sie einen unabhängigen Bausachverständigen mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragen.“

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