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Testament bei Immobilienkauf: Unverheiratete sollten sich gegenseitig absichern

Im Münchner Süden, naturnah und doch zentral, startet in Kürze der Bau einer massiv gebauten Stadtvilla mit sechs Einheiten: „Sendlinger Sonnengärten“. Die Wohnungen bieten 2 bis 4 Räume bei ca. 58 bis 114 m² Wohnfläche. Sie präsentieren sich mit einem luftigen Wohn-Ess-Kochbereich und sonnigen Freisitzen. Ein Highlight: Jede Einheit hat einen Privatgarten. Wer gemeinsam als Paar eine Wohnung kauft, sollte an Vieles denken! Das Wichtigste ist auch eine Testament bei Immobilienkauf!

Testament zum Immobilienkauf: Zu jeder Wohnung gehört ein Privatgartenanteil im Sondernutzungsrecht, welcher im Kaufpreis bereits enthalten ist.
Zu jeder Wohnung gehört ein Privatgartenanteil im Sondernutzungsrecht, welcher im Kaufpreis bereits enthalten ist. Fotocredit: neubaukompass.de

Viel Raum haben hier die beiden 2- und 3-Zimmer-Wohnungen im Erdgeschoss. Denn im angeschlossenen Souterrain wartet eine zusätzlicher, gut belichteter Raum in Wohnqualität für Hobby, Gäste oder Homeoffice. Mit Bezug kann man ca. bis Ende ’22 rechnen. Weitere Informationen hier: https://www.neubaukompass.de/neubau/sendlinger-sonnengaerten-muenchen/

Fallstricke beim Immobilienkauf

Wer gemeinsam in ein schönes Zuhause investiert, denkt natürlich nicht an einen plötzlichen Tod. Gerade bei Patchworkfamilien oder in zweiter oder dritter Ehe erben ohne letztwillige Verfügung zunächst alle Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen. Leben keine gemeinsamen Nachkommen, geht das Erbe also an die Kinder aus erster Ehe oder die Eltern des Verstorbenen.

Wurde die Immobilie gemeinsam gekauft, dann fällt der Anteil des Erblassers an dessen Angehörige. Der überlebende Partner muss die Erben sogar auszahlen. Doch das kann sich nicht jeder leisten. Damit der überlebende Partner in solch einem Fall die Immobilie nicht verliert, sollten unverheiratete Paare vorbauen, indem sie ein Testament machen oder einen Erbvertrag schließen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und so den eigenen Anteil an der Immobilie dem Partner beim Ableben übertragen. Ein Rat vom bundesweiten Verband Privater Bauherren e.V. (VPB), welcher der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens ist. Er steht Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens zur Seite.

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