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Autonomes Fahren: BMW erhält erweiterte Zulassung

Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle im Bereich des autonomen Fahrens ein und hat als erstes Land der Welt einen umfassenden Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge geschaffen. Bereits 2017 wurde das Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet, das automatisierte Systeme (Level 3) erlaubt, die Fahraufgabe unter bestimmten Bedingungen zu übernehmen. 2021 folgte das Gesetz zum autonomen Fahren, das den Betrieb von Fahrzeugen auf Level 4 ermöglicht, die ohne physisch anwesende Fahrer fahren können, jedoch von einer technischen Aufsicht aus der Ferne überwacht werden müssen. Bis dato erhält BMW erhält als erster Automobilhersteller die Zulassung für die Kombination von Level 2 und Level 3.

Auf dem Weg zum Autonomen Fahren und dem Gesetz zum Autonomen Fahren
Auf dem Weg zum Autonomen Fahren: Hochautomatisiertes Fahren auf Level 3 im neuen BMW 7er ermöglicht Nebentätigkeiten wie Videostreaming. Fotocredit: BMW Group

Obwohl wir alles wissen, was autonomes Fahren bedeutet, kennt kaum jemand die einzelnen Stufen, welche das Gesetz autonomes Fahren beinhalten.

Stufen als Grundlage zum Gesetz autonomen Fahrens

  • Level 1: Assistiertes Fahren (z.B. Tempomat, Abstandsregelung).
  • Level 2: Teilautomatisiertes Fahren (z.B. Spurhalteassistent, automatisches Einparken).
  • Level 3: Hochautomatisiertes Fahren (das Fahrzeug kann zeitweise die Kontrolle übernehmen, der Fahrer muss jedoch eingreifen können).
  • Level 4: Vollautomatisiertes Fahren (das Fahrzeug kann in bestimmten Bereichen vollständig selbstständig fahren, eine Aufsicht ist erforderlich).
  • Level 5: Autonomes Fahren (das Fahrzeug fährt komplett selbstständig ohne Fahrer)​

BMW kombiniert jetzt zwei Stufen

Aufgrund seiner Verfügbarkeit bei Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h bietet BMW beim 7er bereits Level 2 Funktion vor allem auf Langstreckenfahrten. Der BMW Autobahnassistent kann als Zusatzfunktion des Lenk- und Spurführungsassistenten auf Autobahnen mit baulich voneinander getrennten Richtungsfahrbahnen genutzt werden. Auf diesen Strecken kann der Fahrer seine Hände auch über einen längeren Zeitraum vom Lenkrad nehmen.

Im Verlauf der teilautomatisierten Fahrt kann die BMW 7er Limousine auch Spurwechsel absolvieren, ohne dass der Fahrer dazu wieder zum Lenkrad greifen muss. Möglich macht dies der aktive Spurwechselassistent. Sofern die Verkehrslage dies zulässt, führt er die für ein Überholmanöver notwendigen Lenkbewegungen und Anpassungen der Fahrgeschwindigkeit aus. Außerdem kann ein von diesem System angebotener Spurwechsel zudem allein durch eine Blick-Bestätigung des Fahrers in den Außenspiegel initiiert werden.

BMW Personal Pilot (Level 3): Nebentätigkeiten im Stau genießen

Die Hände vom Lenkrad nehmen und die Aufmerksamkeit vorübergehend vom Verkehrsgeschehen abwenden – das ist hochautomatisiertes Fahren auf Level 3. Die BMW Personal Pilot L3 Funktion des BMW 7ers bietet ein neues Fahrerlebnis an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fahrer seine Fahraufgabe bis zu 60 km/h vollständig an das Fahrzeug abgeben und sich vom Verkehrsgeschehen abwenden.

Hochautomatisierte Systeme können das Fahren in spezifischen Verkehrssituationen komplett übernehmen, wie z.B. bei Stau auf der Autobahn. Dadurch können sogar Nebentätigkeiten erledigt werden, wie etwa telefonieren, lesen, Nachrichten schreiben, arbeiten oder Videostreaming. Wenn das Fahrzeug ihn dazu auffordert, muss der Fahrer jedoch stets bereit sein, die Kontrolle innerhalb weniger Sekunden erneut zu übernehmen, beispielsweise in Baustellensituationen.

Der BMW Autobahnassistent und der Driving Assistant Professional werden zusammen mit der Sonderausstattung BMW Personal Pilot L3, exklusiv in Deutschland angeboten. Preis dafür: ca. 6.000 Euro (einschl. Mwst.). Auch bereits ausgelieferte Fahrzeuge mit der Sonderausstattung BMW Personal Pilot L3 erhalten ab 08/24 die Möglichkeit den Funktionsumfang um den BMW Autobahnassistenten kostenlos zu erweitern.

EU und Gesetz autonomes Fahren

Europa plant, den Verkauf vollständig autonomer Fahrzeuge (Level 4) zu genehmigen. Derzeit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Entwicklung, wobei Level-3-Fahrzeuge bereits in Deutschland zugelassen sind. Das langfristige Ziel ist es, die EU als führenden Markt für autonomes Fahren zu etablieren, indem ein harmonisierter Rechtsrahmen und umfassende Sicherheitsstandards geschaffen werden​ (Quelle: POLITICO)​.

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