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Ombudsmann Immobilien: Schlichtungsstelle statt Gerichtsverhandlung

Auseinandersetzungen kosten immer Zeit und Geld und deshalb lohnt es sich, Streit zu vermeiden. Dafür steht den Verbrauchern der „Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung“ zur Verfügung. Die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Schlichtungsstelle wird vom Verband Privater Bauherren (VPB) und dem Immobilienverband Deutschland IVD gemeinsam betrieben. Die anerkannten Schlichter sind Rechtsexperten im Immobilienrecht und oft Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht.

Einen speziellen Ombudsmann Immobilien gibt es jetzt seit drei Jahren
Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

Bei überschaubaren Streitwerten, bei denen es auch ohne Gerichtsgutachter zu einer Lösung kommen kann, hilft der Ombudsmann. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, auf Antrag eines Verbrauchers rechtliche Meinungsverschiedenheiten bei einem privaten Bauvorhaben oder Immobilienkauf zwischen dem Verbraucher und einem Werkunternehmer neutral zu prüfen und anhand der von den Parteien vorgebrachten Sachlage auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zur Beilegung der Streitigkeit hinzuwirken.  „Ziel der Schlichtung ist stets eine einvernehmliche Lösung, um den Gang vor Gericht zu vermeiden“, sagt Carolin Hegenbarth vom IVD. Für Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren dabei in der Regel kostenlos.

Spezieller Ombudsmann Immobilien ist Verbraucherschutz

„Davon profitieren private Bauherren“, konstatiert Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB. „Sie sind ja Privatleute, die es als Einzelne erfahrungsgemäß schwer haben, bei vielen Unternehmen Gehör zu finden. Mit dem Ombudsmann haben sie als Verbraucher eine Anlaufstelle, um rechtliche Probleme mit den Firmen, mit denen sie bauen oder bei denen sie Immobilien kaufen, direkt zu klären.“

„Der Ombudsmann steht für den Verbraucherschutz, dem sich unsere Mitglieder verpflichtet fühlen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir mit Kai-Peter Breiholdt einen anerkannten Fachanwalt und Immobilien-Experten gewinnen konnten. Seit 1. Juli 2020 ist er als Ombudsmann im Amt!

In seiner Funktion als vom Bundesministerium für Finanzen akkreditierter Ombudsmann der TLG-Sozialcharta verfügt Kai-Peter Breiholdt bereits über eine weitreichende Expertise in der außergerichtlichen Streitbeilegung“, sagt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD.

Wann ist Schlichtung sinnvoll?

„Sinnvoll ist die Schlichtung immer dann, wenn Verbraucher und Auftragnehmer nicht mehr miteinander reden können“, erläutert Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB. Das passiert oft, wenn beide die Verträge unterschiedlich interpretieren. Klassische Probleme sind Fragen zum Zahlungsplan, Terminvereinbarungen, ungenaue Leistungsbeschreibungen, fehlende Berechnungen und Nachträge.

Der Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung ist über folgende Adresse erreichbar: Littenstraße 10, 10179 Berlin, Fax: 030 / 27 57 26 78

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