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Charging Station für Unternehmen: Alles zur THG Prämie

Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) eröffnet innovative Wege, um den Klimaschutz voranzubringen. Gleichzeitig stellt sie ein lohnendes Geschäftsmodell für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen dar. Mit der Anleitung aus diesem Artikel können Unternehmen in München erfahren, wie man durch die Energiewende zusätzliche Erlöse generieren kann. Das Konzept ist einfach: Gewährt man Elektromobilität Raum, indem man eine firmeneigene Chargiung Station öffentlich zugänglich macht, profitiert man finanziell.

Mit einem Microlino würden zwar zwei Auto hinpassen, aber die Ladesäulen haben nur zwei Anschlüsse.
Mit einem Microlino würden zwar zwei Auto hinpassen, aber die Ladesäulen haben nur zwei Anschlüsse.

Charging Station in ganz München – aktuelle Zahlen

In München gibt es derzeit etwa 1.200 öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dieses Netzwerk wird kontinuierlich ausgebaut, um der wachsenden Nachfrage nach E-Mobilität gerecht zu werden. Wer in München ein Elektroauto fährt, kann auf öffentlichen Parkplätzen bis zwei Stunden kostenlos parken. An einer Ladestation sind es vier Stunden. Danach wird das ‚Strom zapfen‘ richtig teuer. Jetzt schon sind in München die Ladestationen immer voll besetzt und man muss Glück haben, ein freies E-Terminal zu finden. Zwar sind die Ladestationen im gesamten Stadtgebiet verteilt und ermöglichen es den Nutzern, ihre Elektrofahrzeuge bequem und mit 100 Prozent Ökostrom aufzuladen. Aber die Plätze werden knapp.

Öffentlichkeit als Schlüssel zum Zusatzerlös: Richtlinien verstehen

Ladesäulen werden zum Dreh- und Angelpunkt einer nachhaltigen Verkehrswende. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber deutlich zwischen exklusiv genutzten und öffentlich zugänglichen Ladestationen. Nur letztere qualifizieren sich für die THG-Prämie Ladesäule. Doch was bedeutet ‚öffentlich zugänglich‘ genau im Kontext der Ladesäulenverordnung?

  • Definition der öffentlichen Zugänglichkeit: Ein Ladepunkt gilt als öffentlich, wenn jeder Interessierte diesen potenziell nutzen kann – unabhängig von Vereinsmitgliedschaften oder Firmenzugehörigkeit.
  • Erkennbarkeit ist entscheidend: Die öffentliche Zugänglichkeit muss zweifelsfrei gegeben sein. Hierzu gehört beispielsweise die klare Kennzeichnung der Stationen sowie die Möglichkeit, auch ohne langfristige Verträge laden zu können. Wer einen Unternehmens-Parkplatz mit einem Schranksystem hat, müsste hier eine Lösung finden, damit die Schranken bei externer Nutzung automatisch sich öffnen
  • Öffnungszeiten als Faktor: Zwar schreibt die Ladesäulenverordnung keine 24/7 Verfügbarkeit vor, doch sollten die Zugangszeiten großzügig bemessen sein, um auch den Nutzern des Normalladens genügend Spielraum zu geben

Technische Mindestanforderungen – Ein Überblick

Um für die THG-Prämie infrage zu kommen, müssen Ladesäulen bestimmte technische Bedingungen erfüllen:

  • Spontanes Laden: Es muss möglich sein, ohne längerfristige Bindungen Strom zu zapfen.
  • Authentifizierungs- und Bezahlsysteme: Laut Ladesäulenverordnung müssen bestimmte Standards erfüllt sein, damit Nutzer unkompliziert zahlen können.
  • Eichrechtskonformität: Die Ladesäule muss eine genaue Messung von Strommenge und Ladedauer gewährleisten.

Der Weg zur THG-Quote – Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Münchner Unternehmen

Nachdem nun die Voraussetzungen geklärt sind, geht es mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter.

Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind meldepflichtig gegenüber der Bundesnetzagentur. Daher muss man seine Ladepunkte hier registrieren, damit sie in das Ladesäulenregister eingetragen werden können. Hierfür wird eine Betreibernummer benötigt, welche die Grundlage für den späteren Quotenhandel bildet. Allerdings muss man auch noch einige andere Informationen zusammenstellen:

  • Geokoordinaten: Um die genauen Koordinaten eines Ladepunkts festzustellen, kann Google Maps genutzt werden. Durch Eingabe der Adresse im Browser und einem Rechtsklick auf den jeweiligen Standort erscheint ein Fenster, das die Koordinaten im Dezimalformat anzeigt. Ein Klick auf die angezeigten Koordinaten ermöglicht deren Kopie in die Zwischenablage, von wo aus sie in erforderliche Dokumente eingefügt werden können.
  • Betriebsaufnahmedatum: Wichtig ist die Angabe des Datums, zu dem der Ladepunkt in Betrieb genommen oder öffentlich gemacht wurde, da dieses für die Registrierung maßgebend ist.
  • Angabe zur Nennleistung: Die Leistungskapazität der Ladeeinrichtung in Kilowatt (kW) ist ebenfalls wichtig und muss bei der Anmeldung spezifiziert sein.
  • Verfügbare Zahlungsoptionen: Es sollte aufgelistet werden, welche Zahlungssysteme an den Ladepunkten vorhanden sind, inklusive der notwendigen Authentifizierungsverfahren für Transaktionen.
  • Kapazität der Ladepunkte: Die Anzahl der Fahrzeuge, die zeitgleich geladen werden können, ist anzugeben. Dabei kann jeder Ladepunkt mehrere Anschlüsse haben.
  • Inbetriebnahmeprotokoll für Schnellladepunkte: Bei Ladepunkten mit einer Leistung über 22 kW ist ein entsprechendes Protokoll vorzulegen, das die fachgerechte Installation und Funktionalität bestätigt.
  • Steckersysteme: Alle unterstützten Steckertypen und -systeme sollten dokumentiert sein, damit die Kompatibilität mit unterschiedlichen Elektrofahrzeugmodellen gewährleistet ist.
  • Public Key als Eichnachweis: Wenn ein Public Key für die Messkonformität existiert, gehört auch dieser zu den notwendigen Angaben bei der Registrierung. Er ist in der Regel auf dem Messgerät der Ladestation zu finden und stellt eine Zeichenkette von mindestens 60 Zeichen dar. Für Details zum Melden des Public Keys sollte die Betriebsanleitung der Ladeeinrichtung eingesehen werden, insbesondere der Abschnitt „Messrichtigkeitshinweise gemäß Baumusterprüfbescheinigung“.

Wenn man alle diese Informationen eingetragen hat, kann man die Registrierung bei der Bundesnetzagentur abschließen.

Einverständnis für Transparenz

Eine Einwilligung, die Ladesäulen auf der Webseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen, ist ebenfalls erforderlich. Damit wird Verbrauchern ermöglicht, sich über zugängliche Ladepunkte zu informieren.

Schnittstelle und Protokolle

Zudem muss seit März 2022 eine Schnittstelle bestehen, die dynamische Daten zum Betriebszustand und zum Belegungsstatus der Ladesäulen überträgt.

So können Unternehmen mit ihren Firmenwagen zusätzlich Geld verdienen

Unternehmen können übrigens nicht nur durch die Bereitstellung von öffentlichen Ladesäulen von der THG-Quote profitieren, sondern auch indem sie ihre Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge umstellen.

Der Prozess beginnt mit der Anmeldung des Elektroautos beim Bundesumweltamt. Anschließend ist beim Hauptzollamt die Meldung der Übertragung der CO-Emissionseinsparungen anzuzeigen. Jedes Unternehmen macht dies individuell und passt es an seinen Fuhrpark an. Damit ist jede eingesparte Tonne CO nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern bildet auch eine Möglichkeit zur finanziellen Belohnung.

Welche E-Fahrzeuge sind qualifiziert?

Ein überarbeiteter Teil der Bundes-Emissionsschutzverordnung, der im Juli 2023 in Kraft trat, erlaubt nur noch E-Fahrzeuge mit einem eigenen pauschalen Schätzwert am Handel der THG-Quoten teilzunehmen. Ab dem genannten Zeitpunkt wurden E-Kleinkrafträder von der Liste qualifizierter Fahrzeuge gestrichen, was den Kreis der förderfähigen Fahrzeuge einschränkt.

Trotzdem bleibt der Quotenmarkt für viele Elektrofahrzeugklassen offen. Mit den neuen Regelungen für LKW-Elektrofahrzeuge etwa kann die Prämie für bestimmte Gewichtsklassen bis auf das Zehn- oder gar Fünfzehnfache steigen. Dies schafft insbesondere für Unternehmen mit einem Lastkraftwagen-Fuhrpark enorme finanzielle Anreize.

Fristen beachten!

Um im Quotenhandel mitzumischen, bedarf es einer rechtzeitigen Antragstellung. Bis zum 15. November des aktuellen Jahres müssen die Anträge beim Umweltbundesamt eingereicht sein. Anträge für Ladestrom, der an öffentlichen Ladesäulen bezogen wurde, können sogar noch bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Der Handel von THG-Quoten stellt für Unternehmen quer durch alle Fahrzeugkategorien eine Chance dar, sich ökonomisch und ökologisch zukunftsorientiert aufzustellen. Die Einnahmen aus diesem Handel können dann in den Ausbau des elektrischen Fuhrparks, in die Implementierung weiterer Nachhaltigkeitsprojekte oder auch in die Ausbildung der Belegschaft in Sachen Umweltbewusstsein investiert werden.

Fazit

Durch die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen zur Stromversorgung von Elektrofahrzeugen schaffen Unternehmen nicht nur einen ökologischen Mehrwert durch reduzierte CO-Emissionen, sondern können auch finanzielle Erträge durch den Verkauf von Emissionsrechten erzielen. Es handelt sich hierbei um eine klassische Win-win-Situation, in der ökologisches Engagement direkt in ökonomischen Nutzen umgemünzt wird.

Auch die Investition in einen elektrisch betriebenen Fuhrpark wird finanziell entlohnt. Die THG-Quote ist somit ein Paradebeispiel für wirtschaftliche Innovationskraft, die Hand in Hand mit dem Klimaschutz geht.

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