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Nebenkostenabrechnung: Jede zweite ist falsch!

Mieterhöhungen, unangemessene Reparaturklauseln, ein explodierender Mietspiegel für München – wer endliche eine Wohnung gefunden hat, muss die nächsten Hürden meistern! Dazu gehört eventuell ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter, wenn man diesen kennenlernt! Zweitens Mietvertrag checken. Um viele Dinge diplomatischer regeln zu können, muss man kein Mietvertragsprofi sein. Es ist allerdings von Vorteil, wenn man über diese drei Hauptthemen bescheid weiß!

Wer eine Wohnung anmietet muss sich einmal im Jahr mit der Nebenkostenabrechnung rumschlagen. Allerdings ist jede zweite falsch!
Wer eine Wohnung anmietet muss sich einmal im Jahr mit der Nebenkostenabrechnung rumschlagen. Allerdings ist jede zweite falsch!

Von bezahlbarem Wohnen ist in München keine Spur. Baugrund gibt es seit Jahren kaum und Mietimmobilien sind begrenzt. Daher gelten in München trotz Coronakrise Rekordpreise. Die Mieten steigen trotz Mietpreisbremse und Pandemie stetig. Wegen des begrenzten Wohnungsangebots geben sich Verbraucher auf der Suche nach einer neuen Unterkunft oft mit der erstbesten zufrieden. Vermieter nutzen das häufig aus. Laut einer repräsentativen Umfrage sind zahlreiche Menschen in Gebieten mit knappem Immobilienangebot mit ihren Vermietern unzufrieden, Tendenz steigend. Abgezockt fühlen sie sich am häufigsten hinsichtlich der Nebenkosten, plötzlicher Mieterhöhungen und der Frage nach den Zuständigkeiten. Gerade in Großstädten mit umkämpften Wohnungsmarkt informieren sich Verbraucher daher am besten über die häufigsten Vermieter-Tricks, um Fallen zu erkennen.

1. Scheinbare günstige Mieten

Traumhafte Wohnung in bester Lage und das zu einem Spottpreis? Diese Situation sollte Mieter in München und Städten mit ähnlichem Wohnungsmarkt misstrauisch machen. Oft gibt es trotz scheinbar günstiger Warmmiete mit der ersten Nebenkostenabrechnung eine böse Überraschung. Einige Vermieter drücken die Vorauszahlungen der Nebenkosten bewusst, damit die Wohnung Verbrauchern attraktiver erscheint. Je günstiger die Warmmiete, desto sinnvoller ist daher die Kontaktaufnahme mit dem Vormieter. Er sollte ein gutes Bild davon haben, wie hoch die Betriebskosten wirklich sind.

Übrigens: Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch! Verbraucher prüfen den jährlichen Betriebskostenspiegel daher am besten, bevor sie bezahlen.

2. Unangemessene Reparaturklauseln

Einige Vermieter lassen sich Renovierungen gegen einen Erlass von ihren Mietern abnehmen. Obwohl dieses Angebot verlockend klingt, kann es zu einer Kostenfalle werden. Oftmals sind Renovierungen nämlich aufwendiger als erwartet. Außerdem verlangen viele Vermieter Nachbesserungen, wenn sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind. Weil auch das zu einer Kostenfalle werden kann, sollten Verbraucher lieber von vornherein auf entsprechende Angebote verzichten. Grundsätzlich gilt übrigens: Vermieter dürfen kleinere Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen. Unzulässig wäre dieses Vorgehen für Sanierungen. Am besten prüfen Verbraucher ihren Mietvertrag auf entsprechende Klauseln. Ist in der Kleinreparaturklausel zum Beispiel kein maximaler Geldbetrag angegeben, können hohe Kosten drohen.

3. Mieterhöhung nach Oberwert des Mietspiegels

Der Münchner Mietspiegel enthält einige der höchsten Vergleichsmieten in ganz Deutschland. An letzteren haben sich Vermieter bei der Berechnung der Mietpreise zu orientieren. Doch was, wenn es um eine schlecht ausgestattete Wohnung mit zahlreichen Minuspunkten geht? Als sei es selbstverständlich, richten einige Vermieter die Höhe ihre Mietpreise trotzdem auf den obersten Wert des örtlichen Mietspiegels aus. Obwohl Mieterhöhungsverlangen bis hin zum Oberwert theoretisch legal sind, sind sie nicht unbedingt angemessen. Erhält man als Mieter für eine dürftig ausgestattete Wohnung die Benachrichtigung über eine Erhöhung, kann man der Forderung stets mit einem Gegenvorschlag widersprechen. Das gilt auch, wenn sich der Preis unter dem Maximalwert des Mietspiegels bewegt. Im Normalfall sollte für einfach ausgestattete Wohnungen der untere Grenzwert gelten und der Oberwert nur für Top-Wohnungen mit gewissen Extras.

Im Zweifelsfall: Gerichtsentscheidung abwarten! Stimmt der Vermieter dem Einspruch des Mieters nicht zu, muss der Verbraucher zunächst trotzdem zahlen. Erst ein Gerichtsentscheid erlöst ihn in diesem Fall von der Zahlungspflicht.

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