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Baurecht: Tiefgaragenplätze sind oft zu schmal

Berlin (VPB) – Beim Bauen ist alles genormt. Das gilt auch für die Abmessungen von Tiefgaragenstellplätzen in Eigentumswohnanlagen. Die sind allerdings häufig zu schmal, wie die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) bei Baustellenkontrollen von Wohneigentumsanlagen feststellen.

ganz klarer Mangel: Zu kleiner Tiefgaragenstellplatz. Baurecht Tiefgaragenplätze
Ganz klarer Mangel: Zu kleiner Tiefgaragenstellplatz.

Das ist nicht nur ärgerlich für Besitzer von großen Geländefahrzeugen, sondern auch für alle anderen. Sind die Stellplätze zu schmal, wird das Ein- und Aussteigen zur Qual, sind sie zu kurz, kann nicht einmal der Besitzer eines normalen Kombis seinen Fahrradträger am Heck des Wagens lassen, weil der sonst in die Fahrbahn ragt.

Neues Bauvertragsrecht seit 2018

Problematisch wird es auch, wenn die Fahrgassen zu knapp bemessen sind und alle mehrfach rangieren müssen, um ein- oder auszuparken. Das kostet Zeit und beeinträchtigt die Luft in der Tiefgarage zusätzlich. Die Maße von Tiefgaragenstellplätzen sind zwar nur ein Detail, aber sie machen – falsch bemessen – den Bewohnern das tägliche Leben schwer. Mal abgesehen vom fehlenden Verkaufsargument, will man die Immobilie zu Geld machen.

Was passiert, wenn die Baubeschreibung Lücken enthält? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Bauvertragsrecht hat der Verband Privater Bauherren e.V. zusammengefasst! Relevante Entwicklungen werden stetig ergänzt.

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