Dienstag , März 19 2024
Home / News / Flugverspätung – von Rechten bis zur Rückerstattung

Flugverspätung – von Rechten bis zur Rückerstattung

Verspätete oder gar ausfallende Flüge können den Urlaub zu einem Albtraum werden lassen. Nicht selten kann man dadurch den halben Urlaub verpassen oder der gesamte Urlaub fällt sogar ins Wasser. Viele Fluggäste kennen ihre Rechte bei der Rückerstattung nicht. Was man unbedingt wissen sollte – von der Flugverspätung Entschädigung Frist bis zur Unterkunft oder Transfer.

Flugverspätung Entschädigung Frist

Wann stehen einem überhaupt Entschädigungen zu?

Nach der Flugstrecke und Verspätung des Flugzeuges richten sich immer die jeweiligen Entschädigungen. Neben einem Schadensersatz gibt es aber noch weitere Leistungen, welche Geschädigten zustehen. Dazu zählen unter anderem die Verpflegung, eine Unterkunft mit Transfer, sowie kostenfreie Telefonate. Hier eine kurze Übersicht:

Strecke                                                                    Verspätung ab                                     Leistungen
Kurzstrecke: Flüge bis 1500 km                                    2 Stunden                                     Verpflegung, Unterkunft, Telefonate

Mittelstrecke: Flüge von 1500 km bis 3500 km.         3 Stunden                                      Verpflegung, Unterkunft, Telefonate

Langstrecke: Flüge ab 3500 km                                    4 Stunden                                     Verpflegung, Unterkunft, Telefonate

Bei einer größeren Verspätung kann man sogar vom vereinbarten Vertrag zurücktreten oder aber auch den gesamten Flugpreis zurückfordern.

So viel Entschädigung ist möglich

Sollte Ihre Reise in Europa beginnen und in internationale Länder führen, dann kommt hier die EU-Fluggastrechte-Verordnung zum Greifen. So kann man bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine pauschale Entschädigung fordern.

Die Pauschalen richten sich dabei nach der Größe der geplanten Flugstrecke. Das heißt, bei einem Flug bis zu 1.500 Kilometern kann man 250 € fordern. Innerhalb von 3.500 Kilometern bis zu 400 € und bei Flügen über 3500 Kilometern Strecke, können einen bis zu 600 € zustehen.

Wie sind die Rechte bei einer Pauschalreise?

Wenn Sie eine Pauschalreise in einem Reisebüro oder auch online buchen, dann geht man einen Vertrag mit einem Anbieter ein. Dieser Vertrag ist üblicherweise an versprochene Leistungen gebunden und macht sich somit verpflichtend für den Anbieter.
Im Falle einer Flugverspätung über vier Stunden oder einer Annullierung, kann man eine Reisepreisminderung geltend machen. Wird im Urlaub durch eine drastische Verspätung deutlich verkürzt, dann kann man ebenso einen Schadensersatz einfordern oder von dem Vertrag zurücktreten.

Erster Schritt: Antrag für Rückerstattungen

In den folgenden Abschnitten geben wir einen guten Überblick darüber, wie man seine Rechte bei Flugverspätungen durchsetzt.

Eigenständig mit Musterschreiben

Grundsätzlich sollte man sich immer direkt an die zuständige Fluggesellschaft wenden. Im Internet gibt es unzählige Musterschreiben, denen man folgen kann, wenn man seine Rückforderung selbst in die Hand nehmen will. Wichtig hierbei ist es, dass man Inhalte wie Wartezeiten, Ticketpreise, Distanz und Verspätung darin festhält. Damit man zeitnah auch mit einer Rückmeldung rechnen kann, empfehlen wir, noch eine Frist von 14 Tagen zu setzen, sowie das Schreiben per Einwurf abzusenden.

Mithilfe von Sofortentschädigern

Das verwendete Geld für den Urlaub ist meist doch hart erspartes Geld. So kann man sich auf diesem Wege doch noch freuen, das Geld sofort zurückerstattet zu bekommen. Sogenannte ‚Sofortentschädiger‘ helfen auf diese Weise, sich nicht mehr mit der Airline auseinandersetzen zu müssen. Dies erspart sogar in manchen Fällen viel Arbeit, Stress und Nerven.

Der große Vorteil ist, dass man sein Geld sofort zurückbekommt. Die Unternehmen kümmern sich danach eigenständig um den zurückgeforderten Betrag. Dieser Service ist überwiegend mit einem Honorar zwischen 30 % und 40 % verbunden.

Wann gibt es keinen Schadensersatz?

Nun gibt es jedoch einige Fälle, in denen manche Verordnungen nicht greifen. Besondere Fälle, in denen es keinen Schadensersatz gibt, sind beispielsweise:

  • wenn die Verspätung / Annullierung bereits 14 Tage im Voraus verkündet wurde
  • wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde
  • wenn Fehlverhalten seitens des Passagiers vorlag
  • wenn die Sicherheit weiterer Passagiere/ Mitarbeiter durch eine Krankheit gefährdet wurde
  • wenn die Fluggesellschaft eine zeitnahe Alternative angeboten hat

Bedingungen außergewöhnlicher Umstände

In einigen Fällen müssen Fluggesellschaften keine Rückerstattungen leisten. Dies ist bei außergewöhnlichen Umständen ebenso der Fall. Zu diesen Umständen können beispielsweise Streiks, Sperrungen des Flughafens, medizinische Notfälle, Vogelschlag, Ausfall des Luftraum-Radars, verzögerte Landeerlaubnisse oder Ereignisse höherer Gewalt wie Terroranschläge oder Naturkatastrophen gezählt werden.

Fazit – Der Antrag kann sich lohnen

Egal, welchen Betrag man für seine Reise wieder zurückerstattet bekommt, jeder Betrag ist doch Gold wert für das eigene Portemonnaie. Geplante Urlaube können zwar trotzdem eine ungewollte Wendung einnehmen, jedoch ist dies selten der Fall.
Möchte man sich solchen Strapazen nicht mehr aussetzen, ist es vielleicht eine Überlegung für den nächsten Familien-Ausflug ein Privatjet zu mieten.

LESETIPP

Acht geniale Ideen für Band-Merch

München hatte schon immer eine Musik-Szene. Band Merchandise ist nach jedem Auftritt wichtig - egal ob kleine oder große Bühne!

easy Luxury: Judith Dommermuth stellt erstes JUVIA-Parfüm vor

Gerade feierte JUVIA mit dem Münchner Luxury Department House LODENFREY eine Premiere. Jetzt duftet es in der Maffeistraße nach 'easy Luxury' - dem ersten Parfüm des 2013 gegründeten luxuriösen Loungewearlabels aus Montabaur.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner