In Solln errichtet derzeit der Bauträger Forma Hausbau acht Eigentumswohnungen mit Wohnflächen zwischen ca. 41,9 und ca. 198,3 qm. Das Sahnestückchen ist natürlich das Penthouse mit einer umlaufenden Dachterrasse. Noch dazu gelangt man mit dem Aufzug von der Tiefgarage direkt ins Penthouse. Wer sich hier für eine Immobilie entscheidet, kauft direkt vom Bauträger. Wenn man folgende fünf Fragen mit ‚Ja‘ beantworten kann, ist ‚Kaufen vom Bauträger‘ die perfekte Option!

- Befinden sich die angebotenen und beplanten Grundstücke wirklich im Eigentum des Bauträgers? Im Kaufvertrags-Entwurf steht der Eigentümer des Grundstücks. Wenn dieser ein anderer sein sollte, muss man sich weiter zu den Beteiligten informieren. Bei einer Objektgesellschaft sollte man die Bonitätsstärke prüfen, denn ohne wird die Gewährleistung in Frage gestellt.
- Fällt eine Reservierungsgebühr an? Wenn ja, bezahlt man diese direkt an den Bauträger? Wenn man an eine Vertriebsfirma bezahlt, könnte das Geld ‚futsch‘ sein. Bei Zahlung an den Bauträger wird diese mit der Kaufsumme im Regelfall verrechnet.
- Übernimmt der Bauträger die gesamte Abwicklung der Baumaßnahme und ist der alleinige Ansprechpartner für den Käufer? Dann gibt es im Nachhinein keine Diskussion bei der Gewährleistung für Sachmängel im Rahmen des BGB (5 Jahre)!
- Sind Baubeschreibung und Baupläne Bestandteil des notariellen Kaufvertrages? Es gilt die Regel: ‚Baubeschreibung vor Exposé‘! Man darf sich nicht auf die schönen Verkaufsbilder verlassen. Balkon-Umrandung, Fensterfarbe oder Außenanstrich sind auf den Bildern nie verbindlich!
- Wird der Termin für die Bezugsfertigkeit im notariellen Kaufvertrag garantiert? Schadensersatzanspruch hat man gegenüber dem Bauträger erst ab dem festgesetzten Tag der Bau-Fertigstellung!
Natürlich gibt es noch einige Punkte mehr zum Thema ‚Kaufen vom Bauträger‘. Aber diese sind in unserer redaktionellen Auswahl erst einmal die wichtigsten, um evtl. Schaden zu begrenzen.